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   LSG Niedersachsen-Bremen, 16.06.2015 - L 15 AS 106/15 B   

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https://dejure.org/2015,103882
LSG Niedersachsen-Bremen, 16.06.2015 - L 15 AS 106/15 B (https://dejure.org/2015,103882)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16.06.2015 - L 15 AS 106/15 B (https://dejure.org/2015,103882)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16. Juni 2015 - L 15 AS 106/15 B (https://dejure.org/2015,103882)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 28.03.2013 - B 4 AS 59/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.06.2015 - L 15 AS 106/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) kommt es für den Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 5 SGB II allein auf die abstrakte Förderfähigkeit der Ausbildung an, so dass individuelle Versagungsgründe, die in der Person des betroffenen Auszubildenden eingetreten sind, z.B. nicht erfüllte Voraussetzungen für die Leistungsgewährung an Ausländer gemäß § 8 Abs. 2 und 3 BAföG, außer Betracht bleiben (vgl. zuletzt BSG-Urteil vom 28. März 2013 - B 4 AS 59/12 R - Rdn. 20 m. w. N.; so auch Eicher, SGB 11, 3. Aufl., § 7 Rn. 174 m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.11.2013 - L 15 AS 365/13

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.06.2015 - L 15 AS 106/15
    Der Ausschlusstatbestand ist so zu verstehen, dass Leistungen dann zu versagen sind, wenn sich mangels eines anderen Aufenthaltsrechts des sich im Bundesgebiet aufhaltenden Ausländers ein Aufenthaltsrecht nur noch aus einer Arbeitsuche ergeben kann (zur Anwendung dieses Ausschlusstatbestandes auf arbeitsuchende Staatsangehörige von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vgl. LSG Niedersachsen, Beschluss vom 15. November 2013 - L 15 AS 365/13 B ER -, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.10.2015 - L 8 AY 36/15
    Ebenfalls am 16. Juni 2015 hat der 15. Senat des hiesigen Gerichts die PKH-Beschwerde im Parallelverfahren zurückgewiesen (- L 15 AS 106/15 B -), allerdings mit der Begründung, die Antragstellerin sei zwar nicht gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen, weil sie als Familienangehörige gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 6 Freizügigkeitsgesetz/EU über ein Aufenthaltsrecht in Deutschland verfüge.
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